Leitfaden zum inklusionsorientierten Schulsportstättenbau

Wie muss eine Schulsporthalle gebaut sein, damit sie alle Menschen nutzen können? Welche Kriterien müssen dafür im oder vor dem Gebäude erfüllt sein? Antworten auf diese Fragen gibt der Leitfaden zum inklusionsorientierten Schulsportstättenbau.

In dem Leitfaden wird anschaulich erklärt, welche Mindestanforderungen für den Bau von Schulsportstätten wie Sporthallen, Freisportanlagen und Schulschwimmbäder verpflichtend sind. Fotos und Grafiken veranschaulichen die Erläuterungen. Außerdem enthält der Leitfaden ein eigenes Kapitel zum Thema Sonderanforderungen in puncto Rollstuhlsport, Blinden- und Sehbehindertensport sowie Gehörlosensport.

Herausgegeben wurde der Leitfaden vom Referat für Bildung und Sport im Rahmen des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Der Leitfaden kann über die Internetseite des Referats für Bildung und Sport als barrierefreie PDF-Datei heruntergeladen werden.

Münchner Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK: Sozialreferat zieht Bilanz

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) hat der Stadtrat der Landeshauptstadt München in den Jahren 2013 und 2019 Aktionspläne beschlossen. Die beiden Aktionspläne enthalten verschiedene Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK. Nun zieht das Sozialreferat eine Bilanz und hat dazu einen Bericht für den Münchner Stadtrat erstellt. Weiterlesen Münchner Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK: Sozialreferat zieht Bilanz

Führung durch Foto-Ausstellung mit Begleitvortrag

junger Mann und junge Frau in der Natur sitzend, über Ihnen ein Rollstuhl, der an einer Schnur an einem Ast hängt
Foto: B. Schmidt

Wie lassen sich Barrieren überwinden? Wie kann es gelingen, trotz einer Behinderung gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben? Was bedeutet Inklusion im Alltag? Diese Fragen thematisiert die Wanderausstellung „Selbstbestimmt! Was heißt hier Inklusion?“ mit ganz unterschiedlichen Foto-Motiven. Die Ausstellung entstand im Rahmen eines Fotowettbewerbs, den das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ausgelobt hatte. Beteiligt hatten sich Menschen mit und ohne Behinderung aus München und Umgebung. Derzeit gastiert die Ausstellung in der Münchner Volkshochschule am Scheidplatz in der Belgradstraße 108. Weiterlesen Führung durch Foto-Ausstellung mit Begleitvortrag

Juristische Fachberatung für Menschen mit seelischen Behinderungen

Mehr Unterstützung für Menschen mit seelischen Behinderungen: Dieses Ziel verfolgt die Maßnahme 31 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Maßnahme ist in diesem Jahr angelaufen, ein Teil der Maßnahme wurde bereits realisiert. Weiterlesen Juristische Fachberatung für Menschen mit seelischen Behinderungen

Kostenlose Singstunden für ältere Menschen

Das Kulturreferat erweitert in diesem Jahr sein Angebot zur kostenlosen Singstunde in der Reihe „FRIDA & KURT – Freude und Kultur im Viertel“ in Giesing und Berg am Laim. Ab sofort finden die Singstunden monatlich statt.

Bei „FRIDA & KURT“ sind speziell ältere Menschen, die gerne singen, zu einer gemeinsamen Singstunde im Stadtviertel eingeladen. Unter professioneller Leitung wird gesungen, was allen Spaß macht. Im Anschluss besteht die Möglichkeit eines gemeinsamen Mittagessens. Für weniger mobile Menschen wird ein kostenloser Begleitservice zur An- und Abreise angeboten. Weiterlesen Kostenlose Singstunden für ältere Menschen

Neue Broschüre zum 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK erschienen

Sie wollen wissen, welche Maßnahmen der neue Münchner Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) enthält? Sie möchten erfahren, was genau diese 34 Maßnahmen beinhalten? Ab sofort gibt es den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK als barrierefreie PDF-Datei zum Herunterladen. Weiterlesen Neue Broschüre zum 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK erschienen

Stadtrat hat 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen

Der Stadtrat hat heute einstimmig den 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Ziel des Aktionsplans ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Mit dem Maßnahmen-Paket, das der Aktionsplan enthält, soll die volle gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen in allen Lebensbereichen weiter vorangetrieben werden. Die Beschlussvorlage, die das federführende Sozialreferat dem Stadtrat vorgelegt hat, listet dazu 37 einzelne Maßnahmen sortiert nach acht Themenbereichen auf. Die acht Themenbereiche sindFrühe Förderung, Schule, Bildung“, „Gesundheit“, „Arbeit, Beschäftigung“, „Mobilität, Bauen, Wohnen“, „Erholung, Freizeit, Kultur, Sport“, „Recht, Freiheit, Schutz“, „Selbstbestimmte Lebensführung, persönliche Assistenz, soziale und finanzielle Sicherheit, Familie“ sowie „Teilhabe am öffentlichen und politischen Leben“. Über die finanzielle Ausstattung der 37 konzipierten Einzelmaßnahmen entscheidet der Stadtrat endgültig im Rahmen der Verabschiedung des Haushalts 2020. Die Umsetzung beginnt dann im kommenden Jahr. Weiterlesen Stadtrat hat 2. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen