Juristische Fachberatung für Menschen mit seelischen Behinderungen

Mehr Unterstützung für Menschen mit seelischen Behinderungen: Dieses Ziel verfolgt die Maßnahme 31 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Maßnahme ist in diesem Jahr angelaufen, ein Teil der Maßnahme wurde bereits realisiert.

So können Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise Beeinträchtigungen jetzt ihre Rechte gegenüber gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, Leistungsträgern und Behörden besser wahrnehmen. Grund dafür ist ein städtischer Förderbetrag für die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München (UBPM) und die unabhängige Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS. Die finanzielle Förderung ermöglicht es den beiden Beschwerdestellen, im Rahmen der Maßnahme eine juristische Fachberatung anzubieten.

Ab sofort bietet UBPM zu den Schwerpunkten Allgemeinrecht, Medizinrecht, Sozialrecht, Betreuungs- und Unterbringungsrecht eine telefonische Erstberatung an.

Ratsuchende, die sich an KOMPASS wenden, bekommen eine kostenlose Erstberatung auf den Gebieten Sozialrecht sowie auf Betreuungs- und Unterbringungsrecht.

Wissenswertes über die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München und wie Sie Kontakt zur UBPM aufnehmen können, erfahren Sie über den folgenden Link zur UBPM-Internetseite.

Mehr zur Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS und wie Sie Kontakt zu KOMPASS aufnehmen können, erfahren Sie über den folgenden Link zur KOMPASS-Internetseite.

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK