Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sozialreferat der Landeshauptstadt München ist bemüht, diese Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.muenchen-wird-inklusiv.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Fülle der Unvereinbarkeiten mit der BayEGovV wird die Website komplett überarbeitet. Die neue Version wird barrierefrei zugänglich sein.

Unvereinbarkeit mit der BayEGovV

  1. Der Link zu ausführlicher Information („i“-Symbol) für Leichte und Gebärdensprache führt zu keinen detaillierteren Informationen.
  2. Der Sprunglink zum Seitenanfang hat keinen aussagekräftigen deutschen Linktext.
  3. Den Logos fehlt im Alt-Text die Information „zurück zur Startseite“.
  4. Es gibt grafische Links ohne oder mit nur unzureichendem Alt-Text.
  5. Die Überschriftenhierarchien sind nicht konsistent.
  6. Die bestehenden Gruppen von Eingabefeldern sind nicht als zusammengehörig ausgezeichnet.
  7. Es gibt Menüeinträge deren Fokus nicht genügend Kontrast aufweist.
  8. Beim Zoom auf 200 % und 400 % gibt es Eingabefelder, deren Selbstbeschriftung abgeschnitten bzw. deren Beschriftung in die eingegebenen Texte hineinragt.
  9. Bei Zoom auf 400 % kommt es zu Überlagerung von Schaltflächen und Bedienelementen.
  10. Der Schalter für die Kontrastvergrößerung hat selbst keinen hinreichenden Kontrast bei Aktivierung dieser Funktion – Analoges gilt für Schaltflächen, die durch Verwendung des Schalters in den gleichen Farben eingefärbt werden.
  11. Die Schaltfläche für Start-/Stopp der Audiodateien haben einen zu geringen Kontrast (auch nach Aktivierung der Kontrasterhöhung.
  12. Der Kontrast des Fokus nach Aktivierung der Kontrastschärfung ist kaum oder gar nicht mehr wahrnehmbar.
  13. Das Hauptmenü ist mit Tastatur nicht problemlos bedienbar – kein rein waagrechtes Bewegen mit Tab-Taste und auch kein Ausstieg aus Untermenüs mittels ESC-Taste möglich.
  14. Das Ausklappmenü für reCAPTCHA ist mit Tastatur nicht ausklappbar.
  15. Der Datumslink auf der Startseite ist nicht beschriftet und hat auch keine Funktion.
  16. Es gibt grafische Links, deren sichtbarer Text nicht Teil des zugänglichen Namens (Alt-Attribut) ist.
  17. Die mit Stern ausgezeichneten Pflichtfelder haben auf verschiedenen Seiten unterschiedliche Farbe – auch ist die zugehörige Legende uneinheitlich.
  18. Es gibt keine Möglichkeit, selbst eingestellte Farben, Schriftgrade, Schriftgrößen etc. browsergestützt zu konfigurieren – individuelle optimierte Benutzereinstellung werden nicht zugelassen.

Hilfe und Kontaktaufnahme bei Problemen

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen. Oder Sie können Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt werden müssen, barrierefrei bei der zuständigen Stelle anfordern:

Landeshauptstadt München
Sozialreferat
Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK
Burgstraße 4
80331 München
Telefon: +49 89 233 21983
E-Mail: inklusion.soz@muenchen.de

Durchsetzungsverfahren

Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.

Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle

Bleibt eine Anfrage über unsere Kontaktmöglichkeit innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, prüft die zuständige Durchsetzungsstelle auf Ihren Antrag, ob im Rahmen der Überwachung gegenüber den Betreibern Maßnahmen erforderlich sind:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 05.05.2022 erstellt. Hierbei wurde von der BITV-Prüfstelle Pfennigparade (www.pfennigparade.de/barrierefreiheit) ein vollständiger BITV-Test durchgeführt.