Beim Inklusions-Eislauf-Tag werden Eislaufhilfen angeboten. Es gibt Rollstuhl-Gleiter und Ice Frame-Runner. Foto: privat
Am kommenden Sonntag, 12. Januar, startet der erste Münchner Inklusions-Eislauf-Tag. Eingeladen sind Menschen mit und ohne Behinderungen. Beginn ist um 12 Uhr, Ende um 14 Uhr. Das Eislaufen für alle findet im SAP Garden, Toni-Merkens-Weg 4, im Olympiapark statt. An diesem Tag gibt es mehr Platz auf dem Eis. Die Devise lautet: „Wir nehmen Rücksicht aufeinander. Wir laufen langsamer und geben jedem seinen Freiraum, den er benötigt.“
Haben Sie eine körperliche, seelische oder kognitive Beeinträchtigung und sind zwischen 18 und 60 Jahre alt? Leben und wohnen Sie selbstständig und benötigen Unterstützung oder Begleitung? Dann können Sie sich an das Projekt „Zusammenkommen“ des Vereins Zirkel e.V. wenden. Der Verein bietet Hilfe im Alltag durch ehrenamtliche Unterstützung und Begleitung.
Viele städtische Beratungs- und Servicestellen haben während und nach den Weihnachtsfeiertagen geschlossen. Dies gilt auch für die Gynäkologische Sprechstunde für Frauen und Mädchen mit Mobilitätseinschränkung. Die Gynäkologische Sprechstunde, die im Gesundheitsreferat in der Bayerstraße 28a abgehalten wird, ist vom 23. Dezember 2024 bis einschließlich 6. Januar 2025 geschlossen.
Zum Abschluss des offiziellen Teils der Veranstaltung richtete der Behindertenbeauftragte Oswald Utz noch einige Worte an die Gäste. Foto: Boris Kuhn
Im vollen Sitzungssaal des Rathauses wurde Oswald Utz am vergangenen Freitag feierlich verabschiedet. 20 Jahre lang war er ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt München. Mitglieder der Stadtspitze und des Stadtrats, Referentinnen und Referenten sowie langjährige Wegbegleiterinnen und -begleiter aus dem beruflichen und privaten Umfeld waren gekommen. Oberbürgermeister Dieter Reiter dankte Utz für dessen „unermüdliche Beharrlichkeit, seine Geduld und seine Verdienste rund um das Thema Behinderung in unserer Stadtgesellschaft und Stadtverwaltung“.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Deutschen Bundestag den 9. Menschenrechtsbericht vorgelegt. Der Bericht umfasst mehr als 40 Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren. Dazu gehört auch die Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt.
Der Menschenrechtsbericht geht unter anderem auf das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein. In ihrer Pressemitteilung zum Menschenrechtsbericht wendet sich Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, an die Bundesregierung und den Bundestag. Sie fordert konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in puncto Übergang aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt: „Es braucht mehr Ausbildungsoptionen für Menschen mit Behinderungen, mehr inklusive Arbeitsplätze und eine bessere Vergütung für Werkstattbeschäftigte.“ Bisher erhalten die Beschäftigten lediglich ein Monatsgehalt von durchschnittlich 222 Euro. Das Institut befürwortet die Einführung des Mindestlohns in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.
Am morgigen 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Aus diesem Anlass fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin und das Bochumer Zentrum für Disability Studies konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.
Der neue Jahresbericht des Behindertenbeirats der Landeshauptstadt München ist da. Darin kann man sich über dessen wichtigste Projekte der Jahre 2022 und 2023 informieren. Der Jahresbericht kann ab sofort über dieInternetseite des Behindertenbeiratsheruntergeladen werden. Es gibt den Bericht in Leichter Sprache und in schwerer Sprache. Auf der Internetseite gibt es auch QR-Codes. Über die kommen Sie direkt zum Bericht in Leichter Sprache und zum Bericht in schwerer Sprache.
Am heutigen 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Dazu sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene vorangebracht würden. Durch den Bruch der Regierungskoalition ist eine zeitnahe Umsetzung leider unwahrscheinlich geworden.“
Der Münchner Stadtrat hat heute beschlossen, Assistenzhunde gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV) als Steuerbefreiungstatbestand aufzunehmen.
Mit der Einführung der bundesweit geltenden Assistenzhundeverordnung wurden klare Standards für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geschaffen. Die Stadtkämmerei hat deshalb dem Münchner Stadtrat vorgeschlagen, diese Regelungen in die Münchner Hundesteuersatzung aufzunehmen. Damit können Hunde, die gemäß der AHundV als Assistenzhunde zertifiziert sind, künftig unkompliziert von der Hundesteuer befreit werden. Antragstellende müssen künftig nur noch den standardisierten Assistenzhundeausweis vorlegen. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand erheblich. Auch die Privatsphäre der Betroffenen wird geschützt, weil weniger sensible persönliche Daten benötigt werden.
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen: Medizinische Zwangsbehandlungen können in Einzelfällen auch außerhalb von Krankenhäusern gestattet werden. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat gestern auf das Gerichtsurteil reagiert. In einer Pressemeldung erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, folgendes: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Möglichkeit eröffnet, ärztliche Zwangsbehandlungen nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern auch in Einrichtungen durchzuführen, in denen die betroffenen Personen untergebracht sind. Zwar hat das Gericht hierfür strenge Vorgaben formuliert, dennoch birgt diese Entscheidung das Risiko, dass Zwangsbehandlungen zukünftig häufiger und umfangreicher angewendet werden können.
Das Deutsche Museum veranstaltet am Sonntag, 24. November, einen Aktionstag im Zeichen der Inklusion. Von 9 bis 17 Uhr gibt es ein vielfältiges Programm. Angeboten werden Führungen zum Tasten, Hören und Staunen, mit Übersetzung in Deutsche Gebärdensprache, Hörverstärkungsanlage und Angeboten in Leichter Sprache.
Zwischen 1939 und 1945 wurden mehr als 2.000 Münchner Männer, Frauen und Kinder im NS-„Euthanasie“-Programm ermordet. Der Behindertenbeirat der Landeshauptstadt München möchte, dass das Gedenken an die NS-„Euthanasie“-Opfer in der Isar-Metropole gestärkt wird. Deshalb verabschiedete der Behindertenbeirat in seiner jüngsten Vollversammlung den Antrag „Gedenken an die NS-,Euthanasie‘-Opfer in der Stadt München stärken“. Über folgenden Link kommen Sie zum vollständigen Antrag.