Gestern hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen: Medizinische Zwangsbehandlungen können in Einzelfällen auch außerhalb von Krankenhäusern gestattet werden. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat gestern auf das Gerichtsurteil reagiert. In einer Pressemeldung erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, folgendes: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Möglichkeit eröffnet, ärztliche Zwangsbehandlungen nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern auch in Einrichtungen durchzuführen, in denen die betroffenen Personen untergebracht sind. Zwar hat das Gericht hierfür strenge Vorgaben formuliert, dennoch birgt diese Entscheidung das Risiko, dass Zwangsbehandlungen zukünftig häufiger und umfangreicher angewendet werden können.
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