Steuerbefreiung für Assistenzhunde wird einfacher

Der Münchner Stadtrat hat heute beschlossen, Assistenzhunde gemäß der Assistenzhundeverordnung (AHundV) als Steuerbefreiungstatbestand aufzunehmen.

Mit der Einführung der bundesweit geltenden Assistenzhundeverordnung wurden klare Standards für die Ausbildung und Prüfung von Assistenzhunden geschaffen. Die Stadtkämmerei hat deshalb dem Münchner Stadtrat vorgeschlagen, diese Regelungen in die Münchner Hundesteuersatzung aufzunehmen. Damit können Hunde, die gemäß der AHundV als Assistenzhunde zertifiziert sind, künftig unkompliziert von der Hundesteuer befreit werden. Antragstellende müssen künftig nur noch den standardisierten Assistenzhundeausweis vorlegen. Dies reduziert nicht nur den Verwaltungsaufwand erheblich. Auch die Privatsphäre der Betroffenen wird geschützt, weil weniger sensible persönliche Daten benötigt werden.