Nächste Bundesregierung zu aktiver Politik für Menschen mit Behinderungen aufgefordert

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die Parteien auf, bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen konkrete Schritte und Maßnahmen zu vereinbaren, die die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern. Dazu zählen gesetzliche Reformen, um den öffentlichen Raum barrierefreier zu gestalten, eine Strategie, um Menschen mit Behinderungen besser vor Gewalt zu schützen, und eine grundlegende Reform des Systems der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

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Institut informiert in Einfacher und in Leichter Sprache über die AfD

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zwei neue Veröffentlichungen herausgebracht. Die beiden Veröffentlichungen haben den Titel „Warum ist die AfD gefährlich?“ Eine Veröffentlichung ist in Einfacher Sprache. Die andere Veröffentlichung ist in Leichter Sprache.

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Menschenrechtsinstitut kritisiert Bezahlung in Werkstätten

Titelblatt Menschenrechtsbericht 2024

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Deutschen Bundestag den 9. Menschenrechtsbericht vorgelegt. Der Bericht umfasst mehr als 40 Empfehlungen für Bund, Länder und Kommunen. Das Institut bewertet in dem Bericht politische und gesetzgeberische Entwicklungen, die vom 1. Juli 2023 bis 30. Juni 2024 in Deutschland menschenrechtlich besonders relevant waren. Dazu gehört auch die Exklusion von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsmarkt.

Der Menschenrechtsbericht geht unter anderem auf das System der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen ein. In ihrer Pressemitteilung zum Menschenrechtsbericht wendet sich Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, an die Bundesregierung und den Bundestag. Sie fordert konkrete Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in puncto Übergang aus den Werkstätten in den allgemeinen Arbeitsmarkt: „Es braucht mehr Ausbildungsoptionen für Menschen mit Behinderungen, mehr inklusive Arbeitsplätze und eine bessere Vergütung für Werkstattbeschäftigte.“ Bisher erhalten die Beschäftigten lediglich ein Monatsgehalt von durchschnittlich 222 Euro. Das Institut befürwortet die Einführung des Mindestlohns in den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen.

Den Menschenrechtsbericht 2024 gibt auch es als PDF in Leichter Sprache und als Kurzfassung in schwerer Sprache zum Herunterladen.
Mehr zum Menschenrechtsbericht 2024 erfahren Sie auf der Internetseite des Deutschen Menschenrechtsinstituts.

Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen

Am morgigen 10. Dezember ist der Internationale Tag der Menschenrechte. Aus diesem Anlass fordern das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin und das Bochumer Zentrum für Disability Studies konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Rechts auf ein selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen.

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Menschenrechtsinstitut fordert Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes

Foto: Eine Gruppe von jungen Menschen geht auf einem Weg. In der ersten Reihe fährt eine junge Frau im Rollstuhl.
© iStock/Tashi-Delek

Am heutigen 3. Dezember ist der Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen. Aus diesem Anlass fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen in Deutschland. Dazu sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte: „Rund 13 Millionen Menschen mit Behinderungen leben in Deutschland. Noch immer hindern sie zahlreiche Barrieren an der selbstbestimmten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Ihre Situation könnte verbessert werden, wenn Gesetzesvorhaben wie die Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf Bundesebene vorangebracht würden. Durch den Bruch der Regierungskoalition ist eine zeitnahe Umsetzung leider unwahrscheinlich geworden.“

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Menschenrechtsinstitut befürchtet Ausweitung von Zwangsbehandlungen

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht eine Entscheidung getroffen: Medizinische Zwangsbehandlungen können in Einzelfällen auch außerhalb von Krankenhäusern gestattet werden. Dies betrifft auch Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen leben.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte in Berlin hat gestern auf das Gerichtsurteil reagiert. In einer Pressemeldung erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, folgendes: „Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung die Möglichkeit eröffnet, ärztliche Zwangsbehandlungen nicht mehr nur in Krankenhäusern, sondern auch in Einrichtungen durchzuführen, in denen die betroffenen Personen untergebracht sind. Zwar hat das Gericht hierfür strenge Vorgaben formuliert, dennoch birgt diese Entscheidung das Risiko, dass Zwangsbehandlungen zukünftig häufiger und umfangreicher angewendet werden können.

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Termin zum Vormerken

Seit 15 Jahren gilt die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland.Trotzdem dürfen viele Menschen mit Behinderungen vieles noch immer nicht selbst entscheiden. Sie können zum Beispiel oft nicht entscheiden, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Es fehlen Ausweichlösungen für Förderschulen, Werkstätten und Wohngruppen. Besonders davon betroffen sind Menschen mit Lernschwierigkeiten und Menschen, die eine besondere Unterstützung benötigen. Deshalb laden die Berliner Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und das Bochumer Zentrum für Disability Studies zu einer Online-Konferenz ein. Die Konferenz findet am 10. Dezember von 10.30 Uhr bis 15 Uhr statt.

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Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

So beginnt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Vor 75 Jahren wurde sie verabschiedet. Die Missachtung aller menschlichen Rechte durch die Nationalsozialisten bewog damals die Vereinten Nationen, ein allgemein gültiges Fundament zu schaffen.

Die Erklärung wurde durch weitere internationale Pakte und Konventionen konkretisiert. Eine dieser Konventionen ist die Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

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Menschenrechtsinstitut fordert mehr Einsatz für Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen

Berlin. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die halbherzige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland. Es fordert Bund, Länder und Kommunen auf, sich entschlossener als bislang für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen.

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Institut für Menschenrechte fordert stärkeren Einsatz für Inklusion

Anlässlich der jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – das haben die Vereinten Nationen erneut deutlich gemacht.“

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Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Inklusion

Stärkeren Einsatz für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen: das fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte von Bund, Ländern und Kommunen. Nach Abschluss der Staatenprüfung Deutschlands durch die Vereinten Nationen in Genf sagt Britta Schlegel, Leiterin der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts: „Die Prüfung der Vereinten Nationen hat klar gemacht, dass Deutschland nicht genug tut, um seine menschenrechtlichen Verpflichtungen aus der Behindertenrechtskonvention zu erfüllen.“ Weiterlesen Institut für Menschenrechte fordert mehr Einsatz für Inklusion

Ins Stocken geraten: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Morgen und 30. August 2023 prüft der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen zum zweiten Mal, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umsetzt. Die Staatenprüfung findet im Rahmen eines „Konstruktiven Dialogs“ mit deutschen Regierungsvertreterinnen und -vertretern in Genf statt. Zu dieser Staatenprüfung hat die Monitoring-Stelle des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin einen sogenannten Parallelbericht verfasst. Der Bericht benennt ausgewählte Problembereiche bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland, etwa zu den Themen Arbeit, Inklusive Bildung, Zwang, Selbstbestimmtes Leben und Barrierefreiheit. Weiterlesen Ins Stocken geraten: Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention