Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.

So beginnt die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte. Vor 75 Jahren wurde sie verabschiedet. Die Missachtung aller menschlichen Rechte durch die Nationalsozialisten bewog damals die Vereinten Nationen, ein allgemein gültiges Fundament zu schaffen.

Die Erklärung wurde durch weitere internationale Pakte und Konventionen konkretisiert. Eine dieser Konventionen ist die Behindertenrechtskonvention, die im Jahr 2006 von der Vollversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Die Menschenrechte sind nirgendwo komplett verwirklicht. Sie müssen in allen Staaten erkämpft und immer wieder verteidigt werden, auch in Deutschland und auch in München.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte veröffentlicht jährlich einen Bericht zur Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland. Er geht an den Deutschen Bundestag. Zu den sechs Themen, die im Berichtszeitraum vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 von hoher menschenrechtlicher Relevanz waren, betreffen zwei die Situation von Menschen mit Behinderungen.

So fordert das Institut, den Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und dazu die Barrierefreiheit auch für private Akteur*innen verpflichtend zu regeln. Außerdem weist es auf den Mangel an barrierefreiem Wohnraum hin. Über zwei Millionen barrierearme und barrierefreie Wohnungen fehlen in Deutschland.

Der komplette Bericht ist auf der Homepage des Deutschen Instituts für Menschenrechte zu finden und kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden. Klicken Sie bitte auf diesen Link: Menschenrechtsbericht 2023