Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen bei Wahlgesetzen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es hat gemäß der UN-Konvention (Artikel 33 Absatz 2 UN-Behindertenrechtskonvention) den Auftrag, die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und die Umsetzung der Konvention in Deutschland zu überwachen.

Zur gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen Schuldunfähigkeit untergebrachte Straftäter erklärt die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Wir begrüßen die Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Regelungen der Wahlrechtsausschlüsse für in allen ihren Angelegenheiten Betreute gemäß § 13 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) und für wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebrachte Straftäter gemäß § 13 Nr. 3 BWahlG verfassungswidrig sind. Bei diesen Wahlrechtsausschlüssen handelt es sich um eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung, die auch im Widerspruch zu Artikel 29 UN-Behindertenrechtskonvention steht. Die Ungleichbehandlung hinsichtlich der Bundestagswahl ist mit dem gestrigen Tag beendet. Das ist ein wichtiger Schritt für Rechtsstaat und Demokratie.

Wir empfehlen dem Deutschen Bundestag, jetzt auch die Wahlrechtsausschlüsse im Europawahlgesetz aufzuheben. Die Landesgesetzgeber müssen im Lichte der Entscheidung ihre Landeswahlgesetze ebenfalls anpassen und sollten bis dahin allen Menschen mit Behinderungen das Wahlrecht einräumen.“ Weiterlesen Ausschlüsse von Menschen mit Behinderungen bei Wahlgesetzen

Kostenloser Begleitservice zur Singstunde

Das Kulturreferat lädt am Mittwoch, 16. Januar, zu einer Singstunde für alle älteren Menschen im Stadtviertel Giesing ein. Die Veranstaltung „Wir Singen!“ findet von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Nachbarschaftstreff am Walchenseeplatz in der Bayrischzeller Straße 5 statt. Die Singstunde ist Teil der Reihe „FRIDA & KURT Freude mit Kultur im Viertel“. Das Besondere an „FRIDA & KURT“ ist ein kostenloser Begleitservice. Dieser Begleitservice soll älteren Menschen, die ohne Hilfe ihre Wohnung nicht mehr verlassen können, die Teilnahme ermöglichen.

Gesungen wird unter professioneller Leitung von Musikvermittlerin Eva Becher. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Nach dem Singen besteht die Möglichkeit für gemeinsame Gespräche und ein gemeinsames Mittagessen. Die Teilnahme an der Singstunde ist kostenlos. Das Mittagessen wird für 4,50 Euro angeboten. Für die Teilnahme sowie für den Begleitservice ist jeweils eine Anmeldung erforderlich. Anmelden kann man sich unter der Telefonnummer 69 39 33 88 oder per E-Mail an nachbarschaftstreff@s-balt.de.

„FRIDA & KURT“ ist eine Maßnahme der Stadt München im Rahmen der UN-Behindertenrechtskonvention. Die Maßnahme bietet seit 2018 ein neues Angebot zur kulturellen Teilhabe für Seniorinnen und Senioren im eigenen Stadtviertel. Als Vernetzungspartner war der Verein KulturRaum im Viertel aktiv und hat das Format bekannt gemacht. „Wir singen!“ wird am Mittwoch, 13. März, in Giesing fortgesetzt.

Pilotprojekt: Länger Grün für Menschen mit Mobilitätseinschränkung

Das Kreisverwaltungsreferat hat in Trudering ein Verkehrs-Pilotprojekt für Menschen mit Mobilitätseinschränkung gestartet. An der Ampelkreuzung von Kreillerstraße und Marianne-Plehn-Straße können mobilitätseingeschränkte Menschen mit einem Funksender die Grünzeit verlängern – und dadurch die Kreillerstraße (B 304) stressfrei und sicher überqueren. Das Pilotprojekt geht auf eine Initiative des Bezirksausschusses 15 Trudering – Riem zurück. Dieser hatte die Bitte eines Rollstuhlfahrers aufgenommen. Er hat jetzt als erster einen der Funksender erhalten. Weiterlesen Pilotprojekt: Länger Grün für Menschen mit Mobilitätseinschränkung

Deutsches Institut für Menschenrechte – die Monitoring-Stelle UN-BRK informiert

Der Startschuss für die zweite Staatenprüfung Deutschlands zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist gefallen: Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und deren Umsetzung durch Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland stehen erneut auf der Tagesordnung der Vereinten Nationen. Mit einer nicht öffentlichen Beratung des UN-Fachausschusses für die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte und der deutschen Zivilgesellschaft in Genf beginnt der Berichtszyklus in Bezug auf Deutschland aufs Neue.

Im Anschluss daran entscheidet der Ausschuss über die Frageliste, die die Grundlage für den neuen Staatenbericht sein wird. Die Bundesregierung hat dann ein Jahr Zeit, diese zu beantworten und daraus einen Umsetzungsbericht zu erstellen. Nähere Informationen finden Sie hier: Link zur Information der Monitoring-Stelle

Wissenswertes zum Thema Gewalt in stationären Einrichtungen

Welche Formen hat Gewalt in stationären Einrichtungen? Gibt es bewährte Konzepte, die vorbeugend gegen das Entstehen von Gewalt wirken? Und sind Träger der Behindertenhilfe durch eine verstärkte Auseinandersetzung mit der UN-Behindertenrechtskonvention bei der Gewaltprävention schon weiter als andere stationäre Einrichtungen? Mit solchen Fragen beschäftigten sich zwei Fachtage, die die Heimaufsicht München organisiert hat. Das Thema der Fachtage lautete „Gewaltprävention in städtischen Einrichtungen“. Mehr zu den behandelten Themen und den Ergebnissen der Fachtage lesen Sie in der Zusammenfassung Fachtage Gewaltprävention in stationären Einrichtungen. Weitere Informationen zum Umgang mit Gewalt in stationären Einrichtungen und zu Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe finden Sie auf der Internetseite des Kreisverwaltungsreferats: Informationen der Münchner Heimaufsicht

Setzt Deutschland die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention um?

Der UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) hat am 17. April seine „Abschließenden Bemerkungen“ zum Staatenprüfungsverfahren Deutschlands veröffentlicht.
Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, eingerichtet im Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin, kommentiert die Ergebnisse.