Manche Sachen kann man nur im Internet herausfinden oder kaufen. Dies ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Hürde. Viele haben Angst, etwas falsch zu machen. Sie wünschen sich dabei Hilfe.
Für alle, die ihre Veranstaltung barrierefrei gestalten wollen, ist sie eine gute Orientierungshilfe: die Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen. Die Checkliste, die es bereits seit einigen Jahren gibt, wurde jetzt aktualisiert und erweitert.
Wer eine Veranstaltung plant und diese künftig auch für psychisch erkrankte Menschen barrierefrei gestalten will, bekommt durch die überarbeitete Checkliste auch dafür wertvolle Tipps an die Hand. Dazu passend wurden auch zwei neue Piktogramme entwickelt.
Die Überarbeitung der Checkliste mit Berücksichtigung der Gruppe psychisch erkrankter Menschen ist eine Maßnahme des 3. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.
Erstes gemeinsames Probesitzen auf dem „Ratschbankerl“ (von links): Melanie Bergzoll (Inklusionsprojekt Ois inklusiv), Hannes Hein (Verein Inklusionat), Manuela Gentzsch (Münchner Wohnen), Karin Häringer (Bezirksausschuss 17), David Bräunig (Münchner Wohnen) und Kerstin Koppitz (Nachbarschaftstreff Giesing). Foto: VMM/Bernd Jaufmann
Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderungen im Wohnviertel: Das ist die Idee der Maßnahme „Begegnung im Wohnumfeld“ des 3. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Jetzt ist das Pilotprojekt dazu in Giesing gestartet.
Der Münchner Stadtrat hat in seiner heutigen Vollversammlung den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Damit kann mit der Arbeit an der Umsetzung der 34 Maßnahmen des Aktionsplans begonnen werden. Der Aktionsplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in München verbessern und die Inklusion weiter voranbringen. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf dem Thema „Bewusstseinsbildung“: Die Öffentlichkeit soll so noch mehr für inklusive Themen sensibilisiert werden. Die einzelnen Maßnahmen sind Themenfeldern wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ zugeordnet. Welche Maßnahmen der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK enthält, lesen Sie in der Beschlussvorlage zum 3. Aktionsplan.
Die Vollversammlung des Stadtrats soll morgen, am 26. Februar, den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschließen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Inklusion weiter voranzubringen. Der Aktionsplan besteht aus 34 Maßnahmen und greift schwerpunktmäßig Themenfelder wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ auf, um die Öffentlichkeit verstärkt für inklusive Themen zu sensibilisieren.