Noch bis Ende Juli: Umfrage für neuen Internet-Kurs an der Volkshochschule

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Online-Umfrage

Manche Sachen kann man nur im Internet herausfinden oder kaufen. Dies ist für Menschen mit Lernschwierigkeiten eine Hürde. Viele haben Angst, etwas falsch zu machen. Sie wünschen sich dabei Hilfe.

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Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen überarbeitet und ergänzt

Das Piktogramm zeigt zwei Köpfe, die sich gegenseitig anschauen. Es steht für "Für Menschen mit psychischen Beeinträchtigungen".

Für alle, die ihre Veranstaltung barrierefrei gestalten wollen, ist sie eine gute Orientierungshilfe: die Checkliste für barrierefreie Veranstaltungen. Die Checkliste, die es bereits seit einigen Jahren gibt, wurde jetzt aktualisiert und erweitert.

Wer eine Veranstaltung plant und diese künftig auch für psychisch erkrankte Menschen barrierefrei gestalten will, bekommt durch die überarbeitete Checkliste auch dafür wertvolle Tipps an die Hand. Dazu passend wurden auch zwei neue Piktogramme entwickelt.

Das Piktogramm zeigt einen Kopf und eine Hand mit gehobenem Zeigefinger vor dem Mund. Das Piktogramm steht für "Ruhebereich".

Die Bedeutung der Piktogramme und alle weiteren Informationen können Sie auf der Internetseite des Kreisverwaltungsreferats herunterladen.

Die Überarbeitung der Checkliste mit Berücksichtigung der Gruppe psychisch erkrankter Menschen ist eine Maßnahme des 3. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Begegnungen am „Ratschbankerl“

Sechs Menschen haben sich um einen Tisch und zwei Sitzbänke gruppiert. Sie sind mittleren Alters. Von den vier Frauen steht eine, zwei sitzen auf einer Bank und eine Frau sitzt im Rollstuhl. Von den zwei Männern sitzt einer auf der Bank, der andere steht.
Erstes gemeinsames Probesitzen auf dem „Ratschbankerl“ (von links): Melanie Bergzoll (Inklusionsprojekt Ois inklusiv), Hannes Hein (Verein Inklusionat), Manuela Gentzsch (Münchner Wohnen), Karin Häringer (Bezirksausschuss 17), David Bräunig (Münchner Wohnen) und Kerstin Koppitz (Nachbarschaftstreff Giesing). Foto: VMM/Bernd Jaufmann

Begegnungen von Menschen mit und ohne Behinderungen im Wohnviertel: Das ist die Idee der Maßnahme „Begegnung im Wohnumfeld“ des 3. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Jetzt ist das Pilotprojekt dazu in Giesing gestartet.

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3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen

Der Münchner Stadtrat hat in seiner heutigen Vollversammlung den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Damit kann mit der Arbeit an der Umsetzung der 34 Maßnahmen des Aktionsplans begonnen werden. Der Aktionsplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in München verbessern und die Inklusion weiter voranbringen. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf dem Thema „Bewusstseinsbildung“: Die Öffentlichkeit soll so noch mehr für inklusive Themen sensibilisiert werden.
Die einzelnen Maßnahmen sind Themenfeldern wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ zugeordnet. Welche Maßnahmen der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK enthält, lesen Sie in der Beschlussvorlage zum 3. Aktionsplan.

Aktionsplan für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Die Vollversammlung des Stadtrats soll morgen, am 26. Februar, den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschließen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verbessern und die Inklusion weiter voranzubringen. Der Aktionsplan besteht aus 34 Maßnahmen und greift schwerpunktmäßig Themenfelder wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ auf, um die Öffentlichkeit verstärkt für inklusive Themen zu sensibilisieren.

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