3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen

Der Münchner Stadtrat hat in seiner heutigen Vollversammlung den 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) beschlossen. Damit kann mit der Arbeit an der Umsetzung der 34 Maßnahmen des Aktionsplans begonnen werden. Der Aktionsplan soll die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in München verbessern und die Inklusion weiter voranbringen. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf dem Thema „Bewusstseinsbildung“: Die Öffentlichkeit soll so noch mehr für inklusive Themen sensibilisiert werden.
Die einzelnen Maßnahmen sind Themenfeldern wie „Aktionen und Kampagnen“, „Begegnung“, „Wissen und Empowerment“, „Behindertenhilfe“ und „Junge Menschen“ zugeordnet. Welche Maßnahmen der 3. Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK enthält, lesen Sie in der Beschlussvorlage zum 3. Aktionsplan.

Behindertenbeauftragter Oswald Utz stellte seine Arbeit vor

Oswald Utz, ehrenamtlicher Behindertenbeauftragter der Landeshauptstadt München, stellte heute dem Münchner Stadtrat in der Vollversammlung seinen aktuellen Tätigkeitsbericht vor. Der Tätigkeitsbericht erläutert die Arbeitsschwerpunkte des Behindertenbeauftragten in den Jahren 2019 und 2020. Daneben nutzte Utz die Gelegenheit, den Stadtratsmitgliedern die Situation von Menschen mit Behinderungen in Zeiten der Pandemie zu schildern. Den Wortlaut seiner Rede und den aktuellen Tätigkeitsbericht können Sie auf der Internetseite des Behindertenbeauftragten herunterladen. Dort gibt es auch eine Zusammenfassung des Tätigkeitsberichts in Leichter Sprache.