Institut für Menschenrechte fordert stärkeren Einsatz für Inklusion

Anlässlich der jüngst veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – das haben die Vereinten Nationen erneut deutlich gemacht.“


Und weiter heißt es in der Erklärung des Instituts: „Politischen Handlungsbedarf sieht der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besonders beim Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Die Expertinnen und Experten der UN fordern zielgerichtete politische Maßnahmen: So sollen Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die Expertinnen und Experten empfehlen unter anderem die Erarbeitung eines Aktionsplans: Dadurch soll Menschen mit Behinderungen der Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt ermöglicht werden.

Der UN-Ausschuss hat Deutschland aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen. Barrierefreiheit muss zum Beispiel im Gesundheitssektor sowie im Wohnungsbau, im Verkehr, in Freizeitstätten oder bei kulturellen und touristischen Angeboten selbstverständlich werden.

Handlungsbedarf sehen die Expertinnen und Experten der UN zudem beim Gewaltschutz in Einrichtungen und bei Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Sie empfehlen, unabhängige Überwachungsstellen mit Beschwerdemöglichkeiten einzurichten.

Auch in den Ländern und Kommunen müssen die Rechte von Menschen mit Behinderungen politische Priorität haben. Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Die wirksame und menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in diese Prozesse eingebunden werden.“

Am 12. September veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Abschließenden Bemerkungen“ zur Staatenprüfung Deutschlands. Darin benennt er eine Reihe von Bereichen, in denen Deutschland die UN-Konvention besser umsetzen muss. Am 29. und 30. August hatte der UN-Ausschuss in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hatte das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche in Deutschland benannt.
Unter folgenden Links gibt es weitere Informationen:
Link zum Interview mit der Leitung des Instituts für Menschenrechte

Link zum Parallelbericht an den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Link zum Parallelbericht in Englisch

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK