Geld für inklusive Maßnahmen

Sie benötigen Geld, um Ihre Veranstaltung barrierefrei zu gestalten? Sie wollen Informationen in Leichter Sprache herausgeben? Dann können Sie sich an das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wenden. Das Koordinierungsbüro bezuschusst inklusive Maßnahmen von gemeinnützigen Organisationen, freien Trägern der Wohlfahrtspflege und städtischen Dienststellen.

Voraussetzung für die finanzielle Unterstützung: Die Dienstleistungen oder Sachkosten müssen der Barrierefreiheit dienen oder das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen schärfen. Zuwendungen gibt es zum Beispiel für den Einsatz von Gebärdensprach- und Schriftdolmetschern. Auch wenn Sie mobile Rampen für mobilitätseingeschränkte Menschen mieten oder Induktionsanlagen für hörgeschädigte Menschen ausleihen möchten, können Sie Zuschüsse bekommen.

Nähere Informationen erhalten Sie über die E-Mail-Adresse un-behindertenrechtskonvention.soz@muenchen.de. Dort können Sie auch ein Antragsformular anfordern. Das Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK schickt Ihnen dann das Formular per E-Mail zu.

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK