Menschen mit Behinderungen langfristig eine gleichberechtigte Teilhabe am Sport ermöglichen: das ist das Ziel des städtischen Sportamts. In den neuen Sportförderrichtlinien der Landeshauptstadt München gibt es jetzt einen eigenen Paragraphen, der die Förderung von Inklusion im Sportbereich regelt. Im Paragraph 12 der Richtlinien ist festgelegt, welche inklusive Projekte und Maßnahmen förderfähig sind. Außerdem wird beschrieben, wer eine Förderung beantragen und in welcher maximalen Höhe ein Zuschuss bewilligt werden kann. Alles Wissenswerte zu den Neuerungen der Sportförderrichtlinien erfahren Interessierte zudem bei einer Info-Veranstaltung des Referats für Bildung und Sport. Die Informationen richten sich vor allem an Sportvereine sowie Träger und Institutionen, die mit den Themen Sport oder Behinderung befasst sind. Die Veranstaltung findet am Mittwoch, 8. Februar, im Referat für Bildung und Sport in der Bayerstraße 28 (Raum E 038/039, Erdgeschoss) statt. Beginn ist um 18 Uhr, Ende gegen 21 Uhr. Der Eintritt ist frei. Anmeldungen per Anmeldeformular sind noch bis Montag, 6. Februar, möglich.
Die auch in puncto Inklusion überarbeiteten und erweiterten Sportförderrichtlinien sind seit 1. Januar 2017 in Kraft. Die Überarbeitung ist unter anderem ein Ergebnis der Maßnahme 34 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.