Zehn Jahre Behindertenrechtskonvention: München setzt ein Zeichen

Heute werden das Münchner Rathaus und die Westseite der Frauenkirche mit einer Lichtinstallation weithin sichtbare und strahlende Zeichen für Inklusion setzen. Die Installation wird zwischen 19 und 22 Uhr gezeigt, anschließend bleiben Rathaus und Frauenkirche bis 0.30 Uhr farbig beleuchtet. Die Projektion von Symbolen und Begriffen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) macht darauf aufmerksam, dass Menschen mit und ohne Behinderung dieselben Rechte auf Selbstbestimmung und gesellschaftliche Teilhabe haben. Anlass für die Lichtinstallation ist das zehnte Jubiläum der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch Deutschland.

Holger Kiesel, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung möchte gemeinsam mit der Landeshauptstadt München sowie der Metropolitan- und Pfarrkirchenstiftung „Zu Unserer Lieben Frau“ alle Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, erreichen: „Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und geht uns deshalb alle an. Die UN-Behindertenrechtskonvention stellt unmissverständlich klar, dass die allgemeinen Menschenrechte genauso für Menschen mit Behinderungen gelten. Sie konkretisiert diese Rechte und unterstreicht damit ihr selbstverständliches und uneingeschränktes Anrecht auf Teilhabe und Selbstbestimmung in allen Lebensbereichen. Es hat mit der UN-BRK ein grundsätzliches Umdenken stattgefunden: Nicht mehr wir Menschen mit Behinderung müssen uns den jeweiligen Gegebenheiten anpassen, sondern Umwelt und Umgebung müssen so gestaltet werden, dass wir immer und überall teilhaben können. Damit wir dieses Ziel erreichen, müssen alle mitmachen! Jeder kann etwas beitragen.“

Dr. Hans-Georg Küppers, Kulturreferent der Landeshauptstadt München, betont: „Jeder Mensch kann in die Situation kommen, dass er Hilfe braucht. Die Qualität einer Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie auf besondere Anforderungen reagiert. Das Recht des Stärkeren war noch nie ein tragfähiges Erfolgsmodell in der Menschheitsgeschichte. Das Recht auf Teilhabe und Inklusion ist ein unabdingbarer Grundsatz in der demokratischen, in der modernen Gesellschaft. Allerdings muss Inklusion noch besser vermittelt, verankert und weiterentwickelt werden. Dieser Prozess ist tief verbunden mit der Frage, in welcher Gesellschaft wir leben wollen.“

Die Landeshauptstadt München gestaltet Inklusion aktiv mit. Unmittelbar nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention hat der Münchner Stadtrat eine Bestandsaufnahme beauftragt und 2013 den 1. Aktionsplan beschlossen. Er umfasst alle Bereiche der Stadtverwaltung und benennt konkrete Maßnahmen, die seither auch erfolgreich umgesetzt wurden. Voraussichtlich im April 2019 befasst sich der Münchner Stadtrat bereits mit dem 2. Aktionsplan, an dem wiederum alle Referate beteiligt sind.

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK