„Für ein selbstbestimmtes Leben in der Gemeinschaft sind barrierefreie Wohnungen unerlässlich“, so Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Es sind aber nur etwa zwei Prozent aller Wohnungen in Deutschland so barrierefrei, dass man dort auch wohnen kann, wenn man auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen ist.“ Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Dessen Monitoring-Stelle hat das Baurecht der Bundesländer in Hinblick auf Barrierefreiheit verglichen.
Im Ergebnis zieht die Monitoring-Stelle eine durchwachsene Bilanz: Trotz Unterschieden zwischen den Rechtsgrundlagen der Länder herrscht flächendeckend noch Handlungsbedarf in puncto barrierefreies Bauen. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie auf der Internetseite des Deutschen Instituts für Menschenrechte.