Schutz vor sexuellem Missbrauch für Menschen mit und ohne Behinderungen

„Prävention und Schutz vor sexuellem Missbrauch in Institutionen und Einrichtungen“: so lautet der Titel der Maßnahme 42 des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK). Ziel des 2013 vom Stadtrat beschlossenen 1. Aktionsplans ist die Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Für die Umsetzung der Maßnahmen sind, je nach Themenbereich, unterschiedliche Referate zuständig. Bei der Maßnahme 42 des 1. Aktionsplans handelt es sich um ein Kooperationsprojekt des Stadtjugendamts mit dem Münchner Verein AMYNA, Institut zur Prävention von sexuellem Missbrauch. Wie die Arbeit des Vereins im Rahmen des Aktionsplans aussieht, beschreibt Petra Straubinger. Die Sozialpädagogin ist bei AMYNA zuständig für das Querschnittsthema Inklusion. Zu ihren Aufgaben gehört die Entwicklung und Umsetzung von individuellen Angeboten in den Bereichen Trägerberatung, Fortbildung und Vorträge.

Weiterlesen Schutz vor sexuellem Missbrauch für Menschen mit und ohne Behinderungen