Untersuchung zur Umsetzung von Inklusion in deutschen Kommunen

Wie setzen deutsche Kommunen die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) um? Wie gelingt Inklusion vor Ort? Diese Fragen hat ein Forschungsprojekt des Deutschen Instituts für Menschenrechte in Berlin und der Universität Siegen untersucht. Die Ergebnisse der Untersuchung liegen jetzt vor.

Seit 2009 ist die UN-BRK in Deutschland geltendes Recht. Trotzdem haben bisher nur 41 Prozent der Städte mit über 50.000 Einwohnern und der Kreise Pläne zur Umsetzung der UN-BRK in Arbeit oder abgeschlossen.

Bei der Umsetzung zur UN-BRK geht es um Themen wie das Schaffen von ausreichend barrierefreien Wohnungen, um flexible Unterstützungsdienste für ein selbstbestimmtes Leben oder darum, dass Ämter und Schulen für Menschen mit und ohne Behinderungen gleich gut zugänglich sind.

Unter den folgenden Links gibt es mehr Informationen zu den Ergebnissen des Forschungsprojekts:
Praxisbeispiele, konkrete Hilfestellungen und rechtliche Vorgaben
Zentrale Ergebnisse des Forschungsprojekts
Interview mit Prof. Dr. Albrecht Rohrmann, Universität Siegen und Sabrina Prem, Deutsches Institut für Menschenrechte

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Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-BRK