Altstadt: Abstellen von Elektro-Tretrollern nur auf markierten Flächen

Ab dem heutigen Freitag, 5. August, können gemietete Elektro-Tretroller innerhalb des Altstadtrings nur noch auf entsprechend markierten Flächen zurückgegeben werden. Das Abstellen der E-Tretroller außerhalb der markierten Flächen bedeutet automatisch ein Fortlaufen der Mietzeit. Dies kann somit zu einer kostspieligen Angelegenheit für die Nutzerinnen und Nutzer werden. Neben den bereits bestehenden Fahrverbotszonen wird damit die gesamte Altstadt flächendeckend eine Parkverbotszone. Nachdem in einem ersten Schritt im Mai insgesamt 24 Abstellflächen in der Altstadt aktiviert wurden, kommen nun weitere Abstellflächen hinzu. Insgesamt besteht das zukünftige Abstellnetz aus 43 Abstellflächen innerhalb des Altstadtrings. Weiterlesen Altstadt: Abstellen von Elektro-Tretrollern nur auf markierten Flächen

Verschärfte Vorgaben für Anbieter von Elektro-Tretrollern

Elektro-Tretroller dürfen innerhalb des Altstadtrings bald nur noch in dafür vorgesehenen Flächen abgestellt werden. Ab Mitte diesen Jahres wird es dafür rund 40 Extra-Flächen geben. Das hat das städtische Mobilitätsreferat mit den fünf Anbietern vereinbart, die in München E-Tretroller vermieten. Bis Ende des Monats sollen bereits die ersten 15 Flächen vom Baureferat entsprechend beschildert und markiert werden. Die neue Regelung soll verhindern, dass E-Tretroller dort abgestellt werden, wo sie Fußgängerinnen und Fußgänger und vor allem Menschen mit Mobilitätseinschränkungen behindern.

Das Mobilitätsreferat hat die neue Regelung gemeinsam mit den E-Tretroller-Anbietern und dem Bezirksausschuss Altstadt-Lehel erarbeitet. Die neuen Parkflächen für E-Tretroller werden zum Beispiel am Stachus, am Rindermarkt, am Sendlinger Tor und in der Maximilianstraße entstehen. Weiterlesen Verschärfte Vorgaben für Anbieter von Elektro-Tretrollern