
Im Grund-Gesetz steht:
Alle Menschen sind gleich.
Das steht in Artikel 3.
Der Staat darf niemanden schlechter behandeln.
Zum Beispiel:
• Weil er aus einem anderen Land kommt
• Weil er ein Mann oder eine Frau ist
Erst seit 1994 steht im Grund-Gesetz auch:
Menschen mit Behinderungen dürfen nicht schlechter behandelt werden.
30 Jahre danach hat Hans-Günter Heiden einen Vortrag gehalten.
Der Vortrag war über diese Änderung vom Grund-Gesetz.