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Gemeinsame Beschulung

Maßnahme 5 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Langtitel

Gemeinsamer Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen an städtischen Beruflichen Schulen

Beschreibung

Unter dem Begriff „Berufliche Schulen“ sind die Schularten Berufsschule, Berufsfachschule, Wirtschaftsschule, Fach-, Meister- und Technikerschule, Fachakademie, Fachoberschule und Berufsoberschule zu verstehen. Die städtischen Berufsschulen sind Pflichtschulen für alle Jugendlichen mit oder ohne Beeinträchtigungen, die einen Lehrvertrag haben. Die weiteren städtischen beruflichen Schulen sind ganztägig ausgerichtete, freiwillige Schulen.

Um einen inklusiven Schulbetrieb an den städtischen beruflichen Schulen zu gewährleisten, wird ein Stufenkonzept für die verschiedenen Aspekte Personal, Raumanforderungen und Unterrichtsgestaltung entwickelt. Die Schulen werden so ausgestattet, dass bei Bedarf alle Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, die die Aufnahmebedingungen erfüllen, unterrichtet werden können.

Erwartete Auswirkungen

  • Klärung der Prozessabläufe und baulichen Herausforderungen
  • Lehrkräfte werden sensibilisiert für den Umgang mit Handicaps.
  • Lehrkräfte werden auf die behinderungsbedingten Anforderungen vorbereitet.
  • Schülerinnen und Schüler entwickeln höhere Sozialkompetenz.
  • Die Klassen lernen einen selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen.

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Sobald ein Jugendlicher einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, wird sie / er an der Sprengelberufsschule beschult. Dabei ist es unerheblich, ob der Jugendliche eine Beeinträchtigung hat oder nicht. Um dies zu gewährleisten stehen den Schulen Ressourcen zur Verfügung, die sie für ihre Bedarfe, z.B. für inklusive Maßnahmen, verwenden können. Zusätzlich können ausgewählte berufliche Schulen über Mittel aus der „Bedarfsorientierten Budgetierung“ frei bestimmen. Darüber hinaus stellt das Referat für Bildung und Sport im Rahmen seiner Sachaufwandsträgerschaft Mittel zur Verfügung, die für unterrichtsunterstützende Hilfsmittel abgerufen werden können.
Das Raumangebot wird bei Schulneubauten und  Generalsanierungen von Schulhäusern barrierefrei ausgerichtet und für Hilfsmittel, die den Unterricht für Schülerinnen und Schüler erleichtern bzw. erst ermöglichen, stehen Mittel auf Abruf zur Verfügung.
Wie im Bereich der Allgemeinbildenden Schulen ist aus Sicht des Referates für Bildung und Sport der Einsatz unterstützender Pädagoginnen und Pädagogen für alle Beteiligten hilfreich und sinnvoll. Um die Maßnahme 5 umzusetzen, hat das Referat für Bildung und Sport die Entwicklung eines Konzeptes beauftragt, das neben den bestehenden Beratungsleistungen des Schulpsychologischen Dienstes und der Schulsozialarbeit den fachlichen Personalbedarf an den Schulen ermittelt.

 

Kooperation

  • Zentrales Immobilienmanagement im Referat für Bildung
    und Sport
  • Baureferat
  • Pädagogisches Institut
  • Referat für Gesundheit und Umwelt
  • Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
  • Freistaat Bayern
  • Kammern
  • Agentur für Arbeit
  • Jobcenter
  • Sozialreferat

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