Langtitel
Aufnahme von verpflichtenden inklusiven Regelungen in die Allgemeine Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM)
Beschreibung
Hilfreiche Informationen für Menschen mit Behinderungen wie z. B. Hinweise auf barrierefreie Zugänge, behindertengerechte Toiletten, Möglichkeiten zur Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetschern, Vorhandensein von Braille-Schriften u. a. sollen künftig in allen Publikationen der LHM in deutlicher Form dargestellt werden. In der Allgemeinen Geschäftsanweisung der Landeshauptstadt München (AGAM) werden entsprechend stadtweit verpflichtende Vorgaben erlassen. Die Publikationen der Stadt sollen nicht nur in der optischen Aufmachung und Wirkung, sondern auch hinsichtlich der speziell für Menschen mit Behinderungen beschriebenen Hinweise einheitlich sein.
Erwartete Auswirkungen
- Durchgängiger Informationsstandard für Menschen mit Behinderungen.
Stand der Umsetzung
Aktueller Stand
Einzelne inklusive Regelungen kann die Abteilung Zentrale Verwaltungsangelegenheiten (ZV) des Direktoriums nicht in der AGAM unterbringen, da diese einen Regelungscharakter hat. Deshalb plant ZV eine eigenständige Dienstanweisung mit dem Titel „Inklusion von Menschen mit Behinderung oder kurz DA-Inklusion.
Die DA-Inklusion wird (wie die Neufassung der AGAM) von ZV entwickelt. Für 2017 war geplant, die Struktur und erste Inhalte der DA-Inklusion in Absprache mit allen einschlägigen Stellen festzulegen. ZV wird diesen Prozess 2018 forciert fortsetzen.
Ziel der DA-Inklusion ist es, die Aufgaben der einschlägigen Stellen und inklusive Maßnahmen anschaulich in einem Dokument zu bündeln. Dadurch werden alle bisherigen und zukünftigen inklusiven Regelungen für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent und leichter verfügbar.
Die Maßnahme 45 gilt als abgeschlossen, sobald die Rechte und Pflichten sowie die Aufgabenverteilung zwischen dem Behindertenbeirat und anderen Stellen in der geplanten DA-Inklusion verfügt wurden und darüber hinaus Inklusion als verpflichtende Daueraufgabe für alle Bereiche der Stadtverwaltung allgemein und anhand von Beispielen dargestellt ist. Diese Beispiele sollen durch das Wort „insbesondere“ eindeutig als nicht abschließend gekennzeichnet sein.
Januar 2016
Einzelne, inklusive Regelungen kann die Abteilung Zentrale Verwaltungsangelegenheiten ( ZV) nicht in der AGAM unterbringen, da diese einen mehr allgemeinen, übergreifenden Regelungscharakter hat. Deshalb plant ZV eine eigenständige Dienstanweisung mit dem Titel „Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigung“ oder kurz DA-Inklusion.
Die DA-Inklusion wird (wie die AGAM) von ZV verwaltet. Für 2017 ist geplant, die Struktur und ersten Inhalte der DA-Inklusion, in Absprache mit allen einschlägigen Stellen zuentwickeln.
Die „DA-Inklusion“ soll in festen Abständen durch den Oberbürgermeister aktualisiert verfügt werden. Ziel ist es, die Präzisierung und Weiterentwicklung der erreichten inklusiven Regelungen in einem Dokument zu bündeln. Dadurch werden alle bisherigen und zukünftigen inklusiven Regelungen für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter transparent und leichter verfügbar.
Die Maßnahme 45 gilt als abgeschlossen, sobald die ersten inklusiven Regelungen in der ersten Version der geplanten DA-Inklusion verfügt wurden und der Prozess der wiederkehrenden Neuverfügung durch den Oberbürgermeister verankert ist.
November 2015
Im März 2015 hat die Abteilung “Zentrale Verwaltungsangelegenheiten” (ZV) mit dem Koordinierungsbüro zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und mit dem Behindertenbeauftragten der Landeshauptstadt München als Alternative zu „inklusiven Regelungen“ in der AGAM die Möglichkeit einer eigenständigen Dienstanweisung „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ erörtert.
Im August 2015 erörterte ZV das Thema eigenständige Dienstanweisung mit dem Koordinierungsbüro. Parallel zu diesem Vorhaben regte das Koordinierungsbüro an, in der AGAM einen Textbeitrag zur „Inklusion von Menschen mit Behinderung“ zu platzieren. Die entsprechenden Kontakte zwischen dem Koordinierungsbüro und dem ZV laufen.
Juli 2016
Für die AGAM hat des Koordinierungsbüro einen allgemeinen Textbeitrag verfasst. Dieser orientiert sich an den Passagen zu den anderen Querschnittsaufgaben und -stellen. Weitergehende Verpflichtungen für die AGAM, wie sie in der Maßnahmenbeschreibung enthalten sind, wurden noch nicht formuliert.
Kooperation
- ergibt sich im Verlauf des Prozesses.