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Konzeptionelle Grundlagen für die inklusive Nutzung des öffentlichen Raums

Maßnahme 28 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Langtitel

Konzeptionelle Grundlagen für die inklusive Nutzung des öffentlichen Raums im Rahmen des Projekts Nahmobilität

Beschreibung

Um mit konkreten Maßnahmenpaketen die Nahmobilität in München für alle Menschen mit und ohne Behinderungen fördern zu können, müssen weiter konzeptionelle Grundlagen erarbeitet werden. Dabei gilt es, die Belange aller Bevölkerungsgruppen sowie insbesondere auch die Aspekte Sicherheit und Barrierefreiheit zu berücksichtigen.

Methoden, Ziele und Maßnahmenfelder sind zu entwickeln und festzulegen, vorhandene Projekte gutachterlich zu analysieren und Stadtgebiete mit hohem Planungsdruck auszuwählen, damit im Stadtrat die Umsetzung konkreter Maßnahmen beschlossen werden kann. Die internationale Fußverkehrskonferenz Walk21 2013 in München dient hierbei als zusätzlicher Impulsgeber.

Erwartete Auswirkungen

  • Zielgruppenorientierte Planung bei der Förderung von Nahmobilität
  • Umsetzung von positiven Maßnahmen im Sinne der Nahmobilität

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Die Erarbeitung konzeptioneller Grundlagen zur Förderung der Nahmobilität in München wird seit einigen Jahren mit besonderem Fokus auf die Anforderungen verschiedener Bevölkerungsgruppen vorangetrieben. Im Rahmen des 1. Aktionsplans zur Umsetzung der UN BRK konnten in der Maßnahme 28 die Aspekte Sicherheit und Barrierefreiheit genauer betrachtet werden.

Am Beispiel der Themenfelder „Verbesserung der Aufenthaltsqualität an Plätzen“ und „Barrierefreie Gestaltung von Querungsbauwerken im Fuß- und Radverkehr“ wurden neue Methoden zur Priorisierung von Standorten entwickelt. Diese werden nun regelmäßig angewendet, um dem Stadtrat nach detaillierten städtebaulichen und/oder verkehrlichen Untersuchungen Lösungsszenarien aufzuzeigen.

Darüber hinaus werden im Rahmen eines Konzeptes für Erhebungen und Befragungen Datengrundlagen zum Fußverkehr und den Anforderungen verschiedener Zielgruppen erarbeitet und stetig weiterentwickelt. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei bei den vielfältigen Ansprüchen mobilitätseingeschränkter Personen.

Ein weiterer wichtiger Baustein in der zielgruppenorientierten Planung sind die inzwischen bewährten Halbjahresgespräche zwischen dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung und dem Facharbeitskreis Mobilität des Behindertenbeirates unter Federführung der Abteilung Verkehrsplanung.

Viele Erfahrungen, die im Rahmen der Maßnahme 28 gemacht wurden, sind inzwischen auch in andere Planungsschritte und Projekte der Abteilung Verkehr im Referat für Stadtplanung und Bauordnung eingeflossen und führen zu einer verbesserten Betrachtung der Belange mobilitätseingeschränkter Personen.

Kooperation

  • Referatsübergreifende Zusammenarbeit
  • Behindertenbeirat
  • Foren, Verbände und quartiersbezogene Fachstellen

3 Replies to “Konzeptionelle Grundlagen für die inklusive Nutzung des öffentlichen Raums”

  1. Winterdienst der Stadt München an die Bedürfnisse von Behinderten anpassen:
    – So räumen, dass Behinderte die Straße mit dem Rollstuhl überqueren können (abgesenkte Gehwegbereiche)
    – Bei Behindertenparkplätzen den Zugang vom Gehweg zur Beifahrertür Freiräumen
    – Räumbreite an E-Rollstühle anpassen

  2. Bau- und Handwerkerfahrzeuge auf Gehwegen:
    Sehr häufig wird so geparkt, dass nicht genügend Restbreite für die Passage von Rollstühlen bleibt. Beim Ausweichen auf den Radweg gerät Rollstuhlfahrer in Konflikt mit Radfahrern und ist im Zweifel im Unrecht. Die Regeln gehören für Handwerkerfahrzeuge gehören restriktiver ausgelegt bzw. besser durchgesetzt! Ausreichend Restbreite muss immer bleiben!
    Beispiel: Bauvorhaben Mona Pelkovenstraße – viele Monate lang war der Gehweg entlang der Pelkovenstraße ab Hanauer Straße von vielen Handwerker/Baufahrzeugen zugestellt, ohne dass nachhaltig etwas dagegen unternommen wurde. Weder Rollstühle noch Kinderwägen hatten noch genug Platz.

  3. Beschilderung bei Baumaßnahmen:
    Bei Baumaßnahmen die den Gehweg einschränken erfolgt oft eine wenig informative Beschilderung. So wird der Gehweg gesperrt, aber keine Alternative angeboten und entsprechend beschildert z.B. gemeinsame Nutzung des Radwegs. Die Schilder werden einfach als Barriere in die Gegend gepflanzt.

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