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Unterstützung beim Übertritt auf ein städtisches Gymnasium

Maßnahme 1 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Langtitel

Bereitstellen von (sonder-)pädagogischen Fachkräften und Lernbegleitung an städtischen Gymnasien und Schulen besonderer Art

Beschreibung

In der Vergangenheit wurden Schülerinnen und Schüler beim Übertritt auf ein städtisches Gymnasium kaum durch entsprechendes Fachpersonal unterstützt. Damit war der Verbleib an einem öffentlichen Gymnasium häufig nicht möglich; ein Wechsel an private Einrichtungen war erforderlich.

Mit der Maßnahme wird Fachkompetenz an die Gymnasien geholt. Dies sind Hilfen für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, z. B. über ausgebildete Integrationshelferinnen und Integrationshelfer oder Unterstützung der Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer durch die Schulpsycholog/inn/en bzw. den Schulpsychologischen Dienst.

Darüber hinaus wäre eine Zusammenarbeit von Fachlehrkräften und Sonderpädagog/inn/en wünschenswert. Dies ist noch nicht in der bisher definierten Maßnahme enthalten.

Um einen inklusiven Schulbetrieb an den städtischen Gymnasien und den städtischen Schulen besonderen Art zu gewährleisten, wird ein Stufenkonzept für die verschiedenen Aspekte Personal, Raumanforderungen und Unterrichtsgestaltung entwickelt.

Erwartete Auswirkungen

  • Standardisierung fachkompetenter Unterstützungsleistung
  • Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen können an den genannten städtischen Schulen bleiben.
  • Lehrkräfte werden sensibilisiert für den Umgang mit Handicaps.
  • Die Klassen lernen einen selbstverständlichen Umgang mit Menschen mit Behinderungen

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

An den Städtischen Gymnasien werden, wie an allen städtischen Schulen in München, Kinder mit und ohne Behinderungen unterrichtet.
Es beraten neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des staatlichen Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD), die Schulpsychologinnen und -psychologen der Schule die Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Eltern.
Schülerinnen und Schüler mit einer anerkannten Behinderung oder anerkanntem Förderbedarf erhalten die Unterstützungsleistungen nach dem SGB (z. B. Schulbegleitung) bzw. einen entsprechenden Nachteilsausgleich, soweit dieser mit den jeweils zuständigen Ministerialbeauftragten abgestimmt und genehmigt wurde.
Die Gymnasien können Mittel aus ihrem bedarfsorientierte Budget  für inklusive Maßnahmen verwenden; das Referat für Bildung und Sport finanziert im Rahmen seiner Sachaufwandsträgerschaft Maßnahmen nach den Vorgaben des MSD bzw. der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.
Aus Sicht des Referates für Bildung und Sport ist der Einsatz unterstützender Pädagogen für alle Beteiligten weiterhin hilfreich und sinnvoll. Um die Maßnahme 1 umzusetzen, hat das das Referat für Bildung und Sport die Entwicklung eines Konzeptes beauftragt, das unter anderem den fachlichen Personalbedarf ermittelt.
Die Entwicklung des Konzeptes besteht im ersten Schritt aus einer Umfrage zur Inklusion an den Städtischen Schulen sowie qualifizierten Gruppendiskussionen an verschiedenen Schularten. Erste Ergebnisse der Umfrage wurden dem Stadtrat bereits vorgestellt.
Die Entwicklung des Konzeptes auf Grundlage der erhobenen Daten soll in 2018 abgeschlossen sein.

Kooperation

  • Staatliches Schulamt
  • Förderschulzentren
  • Regierung von Oberbayern
  • Fachkräfte und Einrichtungen der Pflege

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