Sozialpädagogischer Fachdienst berät in Tagesheimen

Maßnahme 4 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

In städtischen Tagesheimen sollen Kinder, die einen sonderpädagogischen Förderbedarf ohne anerkannte Behinderung haben, besser gefördert werden. Dies wird durch die Beratung und Unterstützung eines Heil- und Sozialpädagogischen Fachdienstes erreicht. Die Kinder bleiben dabei im gewohnten Umfeld ihrer Tagesheimgruppe.

Maßnahme:

In Tagesheimen werden Kinder ungeachtet ihrer individuellen Voraussetzungen betreut. Bisher können für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die keine anerkannte Behinderung haben, keine zusätzlichen Unterstützungsmaßnahmen in den Tagesheimen durchgeführt werden. Die Maßnahme soll es Fachkräften in Tagesheimen ermöglichen, bessere Rahmenbedingungen für diese Kinder zu schaffen. Außerdem sollen die Eltern der Kinder begleitet, unterstützt und über weiterführende Maßnahmen und Anlaufstellen informiert werden.

Das Projekt soll bis 2022 laufen und wird anschließend bewertet.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die Stelle ist geschaffen. Die Beratungsangebote vor Ort laufen.

Kontakt:

Referat für Bildung und Sport,
Geschäftsbereich A 4 Grund-, Mittel-, Förderschulen und Tagesheime
a4.rbs@muenchen.de