Maßnahme 13 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München
Ziel:
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und nicht umgesetzt werden können, können derzeit nur mit speziellen Fahrdiensten befördert werden. Das bedeutet eine Einschränkung der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, da Fahrdienste nur selten spontan oder nachts und am Wochenende zur Verfügung stehen. Deswegen sollen Großraumtaxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen umgebaut werden.
Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, können dann spontan und flexibel mit einem Taxi befördert werden. Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wird für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer durch die Verbesserung der persönlichen Mobilität gefördert.
Maßnahme:
Taxiunternehmerinnen und -unternehmer bekommen von der Landeshauptstadt München einen Zuschuss. Dies ermöglicht ihnen den Umbau bereits vorhandener oder neu gekaufter Taxis. Auf diese Weise wird der Bestand an rollstuhlgerechten Taxis erhöht.
Von 2020 bis 2023 können Taxiunternehmen die Zuschüsse beantragen. Anschließend wird der Erfolg der Maßnahme ausgewertet.
Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Mehrere Taxi-Unternehmen haben Zuschüsse beantragt und erhalten. Es wurden mehrere Taxis zu rollstuhlgerechten Fahrzeugen umgebaut.
Kontakt:
Sozialreferat
Beteiligung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen
inklusion.soz@muenchen.de