Inklusive Förderangebote an Schulen

Maßnahme 1 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung erhalten im Rahmen der Eingliederung Förderangebote an ihrer Schule. An vielen Förderangeboten können auch ihre Mitschülerinnen und Mitschüler teilnehmen. Somit können Schülerinnen und Schüler mit psychischen Beeinträchtigungen beispielsweise ganztags an ihrer Schule bleiben und sich alle gemeinsam entwickeln.

Maßnahme:

Kinder und Jugendliche mit einer jugendpsychiatrischen Diagnose werden durch verschiedene sozialpädagogische und therapeutische Maßnahmen an ihrer Schule gefördert. Dies sind Gruppenangebote, zum Beispiel zum Thema Sprachentwicklung, Psychomotorik oder Sozialkompetenz. Außerdem werden Einzelförderungen angeboten, zum Beispiel therapeutische Angebote im Bereich Lernen und persönliche Entwicklung. Unterstützung im schulischen Alltag und im Kontakt zu Mitschülerinnen und Mitschülern sind Kernelemente des inklusiven Förderangebots. Das Modell wird derzeit an zwei Grundschulen,zwei Förderschulen und an einer Mittelschule durchgeführt. Es soll fortlaufend auf weitere Schulen ausgeweitet werden.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:

Sozialreferat, Stadtjugendamt,
Sachgebiet Erziehungsangebote
inklusives-foerderangebot.soz@muenchen.de