Besserer Gewaltschutz für Mädchen und Frauen mit Behinderungen

Maßnahme 30 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Mädchen und Frauen mit Behinderungen sollen mehr Angebote zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt und zur Aufarbeitung der Folgen von Gewalt erhalten.

Maßnahme:

Die bereits bestehenden Angebote zur Prävention von Gewalt gegen Frauen werden inklusiv ausgerichtet und stehen somit auch Mädchen und Frauen mit Behinderungen offen.

Die Maßnahme besteht aus vier Säulen:

  1. Gewaltprävention, unter anderem durch Selbstbehauptung, Empowerment und Medienkompetenz
  2. Beratung und Therapie in unterschiedlicher Form: telefonisch, persönlich, online, offene Beratung; Trauma-Fachberatung, Beratung von Institutionen bei Verdachtsfällen, von offenen Treffs für Frauen mit Behinderungen, Peer-to-Peer-Beratung
  3. Informationsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildungen
  4. Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit

Die Maßnahme startet im Jahr 2020.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme ist umgesetzt.
Alle für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Personalstellen wurden besetzt. Die Inhaber*innen der Stellen haben ihre Arbeit aufgenommen.

Kontakt:

Sozialreferat, Stadtjugendamt,
Fachstelle GIBS
gibs.soz@muenchen.de