Maßnahme 30 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München
Ziel:
Mädchen und Frauen mit Behinderungen sollen mehr Angebote zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt und zur Aufarbeitung der Folgen von Gewalt erhalten.
Maßnahme:
Die bereits bestehenden Angebote zur Prävention von Gewalt gegen Frauen werden inklusiv ausgerichtet und stehen somit auch Mädchen und Frauen mit Behinderungen offen.
Die Maßnahme besteht aus vier Säulen:
- Gewaltprävention, unter anderem durch Selbstbehauptung, Empowerment und Medienkompetenz
- Beratung und Therapie in unterschiedlicher Form: telefonisch, persönlich, online, offene Beratung; Trauma-Fachberatung, Beratung von Institutionen bei Verdachtsfällen, von offenen Treffs für Frauen mit Behinderungen, Peer-to-Peer-Beratung
- Informationsveranstaltungen, Schulungen und Fortbildungen
- Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit
Die Maßnahme startet im Jahr 2020.
Stand der Umsetzung:
Die Maßnahme ist umgesetzt.
Alle für die Durchführung der Maßnahme notwendigen Personalstellen wurden besetzt. Die Inhaber*innen der Stellen haben ihre Arbeit aufgenommen.
Kontakt:
Sozialreferat, Stadtjugendamt,
Fachstelle GIBS
gibs.soz@muenchen.de