Mehr Unterstützung für Menschen mit seelischen Behinderungen

Maßnahme 31 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Menschen mit seelischen Behinderungen werden unterstützt, damit sie ihre Rechte gegenüber gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuern, Leistungsträgern und Behörden besser wahrnehmen können.

Maßnahme:

Menschen mit psychischen Erkrankungen beziehungsweise Beeinträchtigungen sehen sich bei den bisherigen Beschwerdestellen häufig nicht angemessen beraten und unterstützt. Deshalb haben sich zwei unabhängige Beschwerdestellen für diese Zielgruppe gegründet: die unabhängige Beschwerdestelle Psychiatrie München (UBPM) und die Beschwerde- und Beratungsstelle KOMPASS. Diese beiden Stellen werden durch die Maßnahme gestärkt.

Die Unterstützung basiert auf zwei Säulen:

  1. Einrichtung von je einer Stelle für geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der Verwaltung bei den beteiligten Trägern
  2. Für juristische Fachberatung steht den Beschwerdestellen ein festgelegter Förderbetrag zur Verfügung

Die Maßnahme startet im Jahr 2020.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die Stellen für geringfügige Beschäftigung zur Unterstützung der Verwaltung bei den beteiligten Trägern sind besetzt. Die regelmäßige Förderung fließt.

Kontakt:

Referat für Gesundheit und Umwelt
Koordination für Psychiatrie und Suchthilfe
psychiatriekoordination.rgu@muenchen.de