Mehr barrierefreie Wohnungen auf geeigneten städtischen Grundstücken

Maßnahme 18 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

In München gibt es zu wenig barrierefreie Wohnungen. Auf städtischen Grundstücken soll die Zahl der barrierefreien Wohnungen im Neubau erhöht werden.

Maßnahme:

Die Landeshauptstadt München schreibt eigene Flächen für den Wohnungsbau aus.

Bei geeigneten Grundstücken sollen Bewerberinnen und Bewerber bevorzugt werden, die mehr barrierefreie Wohnungen bauen als gesetzlich vorgeschrieben. Dazu werden bei den Ausschreibungen entsprechende Auswahlkriterien vom Stadtrat festgelegt.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme ist umgesetzt.
Für den Stadtteil Freiham wurden Konzeptbausteine entwickelt, die bei der Vergabe von Grundstücken für den Wohnungsbau verwendet wurden. Sie werden nun für andere Neubaugebiete wie das Gebiet der ehemaligen Bayernkaserne weiterentwickelt.

Kontakt:

Referat für Stadtplanung und Bauordnung,
Abteilung Wohnungsbauförderung technische Begutachtung, Projektbegleitung
plan.ha3-2@muenchen.de