Stadtinterne technische Beratungsstelle „Inklusion und Vernetzung“

Maßnahme 12 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Städtische Beschäftigte mit Behinderungen sollen ihre Tätigkeit möglichst selbstständig ausüben und als vollwertige Arbeitskräfte agieren können. Oft braucht es dafür technische Hilfsmittel, die in die Organisation und die Arbeitsplatzumgebung eingefügt werden müssen. Vorhandene Barrieren sind konsequent zu beseitigen.

Maßnahme:

Es wird eine Beratungsstelle eingerichtet, die Betroffene, deren Führungskräfte und Dienststellen zu technischen Hilfsmitteln für Beschäftigte mit unterschiedlichen Behinderungen berät und sich um die Einsatzfähigkeit kümmert. Sie beobachtet auch die Weiterentwicklung von Angeboten auf dem Markt.

Die Maßnahme soll auch als Impuls für andere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wirken. Durch Austausch und Vernetzung mit anderen Unternehmen und Fachstellen wird die Arbeitssituation von Menschen mit Behinderungen auch außerhalb der Stadtverwaltung positiv beeinflusst.

Ab dem Jahr 2020 wird mit der Besetzung der Personalstellen begonnen.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme wird bearbeitet.

Kontakt:

Personal- und Organisationsreferat,
Fachbereich Inklusion
p52.por@muenchen.de