Induktive Höranlagen in den Tourist-Informationen

Maßnahme 27 des 2. Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Ziel:

Die Kommunikation zwischen den Beschäftigten der Tourist-Informationen mit Touristinnen und Touristen sowie Bürgerinnen und Bürgern, die eine Hörbeeinträchtigung haben, soll verbessert werden.

Maßnahme:

In den beiden Tourist-Informationen im Rathaus am Marienplatz und am Hauptbahnhof werden Induktionsanlagen für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen installiert. Somit können Menschen mit Höreinschränkungen, die mit Hörgeräten mit T-Spule oder Cochlea-Implantaten versorgt sind, das Gesprochene besser verstehen.

Die Induktionsanlagen werden im Jahr 2019 eingebaut.

Stand der Umsetzung:

Die Maßnahme ist umgesetzt.
Die beiden Münchner Tourist-Informationen wurden mit induktiven Höranlagen ausgestattet.

Kontakt:

Referat für Arbeit und Wirtschaft,
Fachbereich 4 Tourismus
tourismus.marketing@muenchen.de