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Schulcampus Freiham inklusiv gestalten

Maßnahme 9 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Beschreibung

Bisher gibt es keine hinreichenden Vorgaben von staatlicher Seite, wie inklusive Schulen baulich gestaltet werden sollen. Die Stadt München hat beschlossen, eine Schule so zu bauen und auszustatten, dass sie auch für Kinder mit unterschiedlichsten Formen von Behinderungen geeignet ist. Der Schulcampus Freiham soll „inklusive“ Standards setzen und als Modell für künftige Schulneubauten dienen. Anhand der Erfahrungen mit diesem Projekt können auch Anforderungen im Hinblick auf Inklusion für den Umbau bestehender Schulbauten entwickelt werden.

Nach erfolgreicher Abstimmung mit den staatlichen Stellen soll die Errichtung des Campus im Jahr 2017 beginnen. Durch Beteiligungsforen finden auch Vorstellungen von Bürgerinnen und Bürgern, Schülerinnen und Schülern und Behindertenverbänden Eingang in die Planung.

Erwartete Auswirkungen

  • Schulcampus Freiham steht Schülerinnen und Schülern mit allen Arten von Beeinträchtigungen offen.
  • Zukünftige Neubau- und Umbau-Projekte können auf erprobte Standards für inklusive Schulen zurückgreifen.

Stand der Umsetzung

Januar 2018

Die Maßnahme ist abgeschlossen.

Auf dem Schulcampus Freiham sind neben einer Grundschule und einem Förderzentrum eine Realschule und ein Gymnasium situiert. Die Landeshauptstadt München errichtet die Schulen als Sachaufwandsträgerin, die Schulen stehen in staatlicher Trägerschaft. Mit der Planung der Schulen auf dem Campus wurde das Münchner Lernhaus um den Aspekt der Inklusion erweitert. Die für den Bildungscampus Freiham entwickelten Grundlagen werden für alle zukünftigen Schulbauten und Generalsanierungen, soweit im Bestand realisierbar, angewendet.

Die Bauten sind barrierefrei zugänglich und soweit möglich für verschiedene Formen der Behinderung  selbstständig nutzbar. Dabei wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen Nutzungsbereiche der Häuser unterschiedlichen Anforderungen unterliegen. So sind z. B.die Schulhäuser für Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer  zugänglich, sehbehinderte Menschen können sich an einem Leitsystem orientieren oder die Mensen sind als öffentlich nutzbare Versammlungsstätten mit induktiven Systemen ausgestattet.
Inklusion bedeutet aber mehr als ein barrierefreies Schulhaus. Aus Sicht des Referates für Bildung und Sport lässt sich ein inklusives Lernhaus an die jeweiligen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler anpassen. Neben flexiblen Raumkonzepten und einer zentralen Mitte pro Lernhaus werden in Zukunft in  Grundschulen und Förderzentren pro Lernhaus jeweils zwei zusätzliche Räume  für die individuellen Anforderungen einer heterogenen Schülergruppe  zur Verfügung gestellt,  im Bereich der Gymnasiums und der Realschule jeweils ein zusätzlicher Raum.

Diese zusätzliche Räume können, je nach Bedarf, für Rückzug, individualisierte Förderung, Kleingruppen oder auch für therapeutische Zwecke genutzt werden. Die Lernhäuser werden so ausgestaltet, dass nachträgliche Änderungen und Anpassungen möglich sind, so z. B. eine Erhöhung der Lichtstärke für ein Kind mit Sehbeeinträchtigungen.
Eine beispielhafte Darstellungen des Münchner Lernhauses ist unter http://www.ganztag-muenchen.de/das-muenchner-lernhauskonzept im Internet zu finden.

Kooperation

  • Staatliches Schulamt
  • Regierung von Oberbayern
  • Ministerialbeauftragte für die Gymnasien und Realschulen
  • Kultusministerium
  • Planungsreferat
  • Baureferat

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