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Einstieg in den Aufbau eines Inklusionsmonitorings

Maßnahme 47 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Langtitel

Einstieg in den Aufbau eines Inklusionsmonitorings

Beschreibung

Ziel des Art. 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist es,
Kindertageseinrichtungen und Schulen für alle Kinder und Jugendlichen zu öffnen und Sondereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen entsprechend zu reduzieren. Derzeit liegen keine Daten vor, wie viele Kinder und Jugendliche mit Behinderungen Münchens Kindertageseinrichtungen oder Regelschulen besuchen.

Für eine zuverlässige Planungsgrundlage wird ein Inklusionsmonitoring aufgebaut und geeignete Indikatoren werden entwickelt, um den Fortschritt der Inklusion im Bildungsbereich darstellen zu können.

Erwartete Auswirkungen

  • Steuerungsmöglichkeit für die Umsetzung der UN-BRK

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Ein Inklusionsmonitoring ist eine fortlaufende Beobachtung des Inklusionsprozesses. Ziel des Inklusionsmonitorings Bildung ist, für Bildungsakteure Transparenz über den Umsetzungsstand der Inklusionsstrategien in der Münchner Bildungslandschaft zu schaffen.

Als ersten wichtigen Schritt für ein fortlaufendes Inklusionsmonitoring wurde im Münchner Bildungsbericht 2016 ein Schwerpunktkapitel zu Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen im Münchner Bildungswesen erarbeitet. Hierfür wurden erstmalig Daten der Kinder- und Jugendhilfestatistik und der Schulstatistik umfassend ausgewertet. Der Bericht bietet einen Überblick über die Zahl der von anerkannter Behinderung betroffenen Kinder und Jugendlichen in Münchner Bildungseinrichtungen sowie Zeitreihenanalysen zu Eingliederungshilfen und sonderpädagogischer Förderung.

Den Münchner Bildungsbericht 2016 können Sie unter www.muenchen.de/bildungsbericht downloaden.

Nachdem der Münchner Bildungsbericht 2016 im Januar veröffentlicht worden ist, wird jetzt in einem kooperativen Prozess ein referats- und institutionenübergreifendes Inklusionsmonitoring angestrebt. Damit sollen weitere Dimensionen und qualitative Aspekte der Inklusionsentwicklung in den Blick genommen werden. Um diese Aufgabe partizipativ und aus dem Blickwinkel unterschiedlicher Professionen und Kompetenzen anzugehen, wurde eine Entwicklungswerkstatt Inklusionsmonitoring initiiert. Die Entwicklungswerkstatt Inklusionsmonitoring hat sich zum ersten Mal am 1. Februar 2016 getroffen.

Die Entwicklungswerkstatt Inklusionsmonitoring beschäftigt sich als Arbeitsgremium mit der Anwendung der UN-BRK auf die Bildungsbeteiligung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in München. Es sollen quantitative oder qualitative Indikatoren ausgewählt und berichtet werden, die geeignet sind, den gegenwärtigen Stand und den Fortschritt der Inklusionsentwicklung in der Münchner Bildungslandschaft für den frühkindlichen und schulischen Bereich fortlaufend abzubilden.

Bis Anfang Juli 2016 fanden fünf Treffen der Entwicklungswerkstatt statt, in denen sowohl wünschenswerte Daten, Problemstellungen eines Inklusionsmonitorings wie auch Optionen für einzelne Indikatoren erörtert wurden. Auf diese Treffen folgte eine Phase der Erarbeitung von ersten Entwürfen, welche in der 6. Sitzung am 20.02.2017 diskutiert wurden. In der Diskussion ging es um Fragen der Deutung, Formulierung und Vollständigkeit sowie der Art der Indikatoren. Ein nächstes Treffen, in dem überarbeitete Indikatoren und das weitere Vorgehen besprochen werden sollen, wird im zweiten Halbjahr 2017 stattfinden.

 

Kooperation

  • Sozialreferat
  • Planungsreferat
  • Referat für Umwelt und Gesundheit
  • Staatliches Schulamt
  • Regierung von Oberbayern
  • Kultusministerium
  • Menschen mit Behinderungen

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muenchen-wird-inklusiv.de
Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

  • Handlungsfeld 1: Frühe Förderung, Schule, Bildung
  • Handlungsfeld 11. Statistik und Datensammlung

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