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Sanierungskonzept „Barrierefreiheit“ im Rahmen des Förderprogramms Energieeinsparung (FES)

Maßnahme 29 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Beschreibung

Das Förderprogramm Energieeinsparung der Landeshauptstadt München fördert seit 2013 die Erstellung eines „Sanierungskonzepts Barrierefreiheit“ an Wohn- und Nichtwohngebäuden durch eine Fachplanerin oder einen Fachplaner nach den in der Förderrichtlinie beschriebenen Kriterien. Das Konzept soll Maßnahmen aufzeigen, die bei Sanierungen zu möglichst barrierefrei zugänglichen und nutzbaren Wohnflächen führen. Damit wird der Grundgedanke der Barrierefreiheit in die Planungsprinzipien der energetischen Sanierung eingeführt und beides im Gleichschritt vorangetrieben.

Erwartete Auswirkungen

  • Mehr Wohnungen und Gewerbeflächen ohne Barrieren
  • Wohnortwechsel werden vermieden
  • Hilfebedarf sinkt
  • Multiplikatoreffekt bei allen Beteiligten von Sanierungsmaßnahmen
  • Best-Practice-Beispiel für andere Förderinstitutionen

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Diese Maßnahme wird mit der neuen Richtlinie (ab 1. April 2019) unverändert fortgeführt.
Im „Förderprogramm Energieeinsparung“ der Landeshauptstadt München wird die Erstellung eines „Sanierungskonzepts Barrierefreiheit“ bei Durchführung einer energetischen Sanierung mit einem Bonus gefördert.
Dabei erfolgt die Prüfung der Durchführbarkeit einer größtmöglichen Zahl von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung. Gefordert wird die Zusammenstellung von mindestens 5 Maßnahmen. Mit diesen Maßnahmen werden unter anderem die Zugänglichkeit von Räumen und der Wohnung, die Nutzung von Schaltern, Türklinken und sanitären Einrichtungen bzw. Sanitärräumen erleichtert. Das Konzept kann nur im Zusammenhang mit einer förderfähigen energetischen Sanierung bezuschusst werden. Weitergehende Informationen zu diesem Bonus finden sich in der Förderrichtlinie.

Seit 01.09.2016 wird mit folgenden Beträgen gefördert:

  • bis 1.000 m² Wohn- oder Nettogrundfläche: 1.500 Euro
  • ab 1.000 m² Wohn- oder Nettogrundfläche: 2.500 Euro

Die Fördersumme kann jedoch nicht höher sein als die Investitionskosten.

Kooperation

  • Referat für Gesundheit und Umwelt
  • Bauzentrum München
  • Alle anderen Beratungsstellen

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