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Richtwert für inklusive Plätze im KITA-Bereich

Maßnahme 10 des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in München

Beschreibung

Für ganz München soll – trägerübergreifend – eine wohnortnahe, bedarfsgerechte Versorgung mit inklusiven Kindertagesbetreuungsplätzen sichergestellt werden. Als Grundlage dafür ist ein Richtwert zu erarbeiten sowie ein Finanzierungsplan für den Ausstattungs- und Personalbedarf. In einem weiteren Schritt sollen die Plätze in Kinderkrippen und Kinderhorten angepasst werden.

Erwartete Auswirkungen

  • Ausreichende qualitätsvolle Tagesbetreuungsplätze für Kinder mit Behinderungen in Kindertageseinrichtungen nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz.
  • Kinder ohne Behinderungen lernen in den Kindertageseinrichtungen von Anfang an den selbstverständlichen Umgang mit Handicaps.

Stand der Umsetzung

Aktueller Stand

Die Maßnahme ist abgeschlossen.
Mit Beschluss vom  Oktober 2015 wurden durch den Stadtrat ein Richtwert für die Umwandlung von 10 städtischen Kindertageseinrichtungen pro Jahr in den kommenden 10 Jahren auf Basis des bestehenden Umwandlungskonzeptes  festgelegt. Die Erfüllung dieses Richtwertes ist jedoch abhängig von einer erfolgreichen Personalakquise, um den erforderlichen pädagogischen Fachdienst in den Kitas sicherstellen zu können, sowie ausreichend zur Verfügung stehende Fachdienstleistungsstunden durch Frühförderstellen.

Daneben unterstützt das Referat für Bildung und Sport auch die Einrichtungen der freigemeinnützigen und sonstiger Träger durch Beratungsleistungen, um so im Bereich der nichtstädtischen Träger eine Umwandlung von bis zu 6 – 8 Kindertageseinrichtungen jährlich zu erreichen.

Kooperation

  • Personalreferat
  • Planungsreferat
  • Baureferat
  • Referat für Gesundheit und Umwelt
  • Bezirke
  • Regierung von Oberbayern
  • Freigemeinnützige und sonstige Träger von Kindertageseinrichtungen

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